Mehr Harmonie, mehr Bürgerbeteiligung und drei Hardliner
"Das ist irre", freut sich Ralf-Uwe Beck, die Vertrauensperson des Volksbegehrens für mehr Demokratie in Thüringer Kommunen. Ein Stück "Demokratiegeschichte" des Freistaates, "das erste Volksbegehren in Thüringen, das zu 100 Prozent erfolgreich ist". Das "Irre": Der Landtag hatte soeben bei nur drei Gegenstimmen ein Gesetz beschlossen, das die Vorstellungen des Volksbegehrens zu Bürgerentscheiden und -anträgen auf kommunaler Ebene aufgreift. Mit der Ergänzung, dass neben der freien Straßensammlung auch die Amtsstubensammlung möglich sein soll - wenn es die Antragsteller wollen. Der Streitpunkt zuvor: Im Herbst hatte die CDU zwar einerseits die Quoren für kommunale Bürgerentscheide bereits gesenkt, aber dafür die Verpflichtung zur Amtsstubensammlung als neue Hürde eingeführt - unter heftigem Protest der Opposition.
Gestern sind aber fast alle Redner auf Harmonie und Sachlichkeit gebürstet, nachdem sich die drei Fraktionschefs am Mittwoch auf den Kompromiss geeinigt hatten. Selbst mit dem weniger harmoniebedachten CDU-Abgeordneten Wolfgang Fiedler ist man gnädig. Sein Fraktionsvorsitzender habe ihm erlaubt, länger zur reden, berichtet der und genießt es, den Hinweis auf die begrenzte Redezeit ignorieren zu können. Dabei ist Fiedler ein "Hardliner", wie er sagt, aber gar nicht gerne in der Zeitung liest. Also ein überzeugter Gegner des Kompromisses, den sein Fraktionsvorsitzender Mike Mohring ausgehandelt hat. "Was soll das alles?", höre er von den 22 Bürgermeistern seiner Heimatverwaltungsgemeinschaft, die Leute könnten doch zu ihnen kommen und sagen, wo sie der Schuh drückt. Fiedler sieht "mehr Gefahren" im neuen Gesetz. "Ruck, zuck ist eine Mehrheit da", befürchtet Fiedler und stimmt wie zwei weitere CDU-Abgeordnete gegen das Gesetz.
Des einen Leid, des anderen Freud: Es gebe keinen Grund, "Angst vor der Mitwirkung der Bürger zu haben", meint dagegen SPD-Fraktionschef Christoph Matschie und spricht von einem "guten Tag für die Rechte der Bürger". Als "Werkstätten der Demokratie" bezeichnet er die kommunalen Volksbegehren, weil sich die Bürger dabei mit konkreten Fragen auseinandersetzen müssten: Will ich dafür sein? Die Volksbegehren seien ein Gewinn und notwendig für die Demokratie und ihre Lebendigkeit.
"Ein würdiges und richtiges Zeichen" im Jahr der Demokratie, meint Linke-Fraktionschef Dieter Hausold und zollt der CDU Anerkennung dafür, dass sie sich bewegt habe. Von Platz 16 auf Platz 4 sei Thüringen in Sachen bürgerfreundliche Hürden für kommunale Volksbegehren geklettert. "Das ist doch mal tatsächlich eine Erfolgsbilanz". Da johlt es zustimmend selbst aus der Fiedler-Ecke. Die Stärkung der direkten Demokratie der Volksbegehren sei "eine Stärkung unserer parlamentarischen Demokratie", so der Linke-Fraktionschef. Vielleicht hat das den parteilosen Linke-Abgeordneten Roland Hahnemann zu einer persönlichen Erklärung veranlasst: Gerne habe er zugestimmt, betont er nach der Abstimmung, weil "heute die Idee der Souveränität der Bürger ein Stück Leben zurückbekommen hat".
CDU-Fraktionsvize Christian Carius ist froh, dass die Frage dort gelöst worden sei, wo sie zu lösen ist: "Im Parlament und nicht vor Gericht." Denn zum Kompromiss zählte die Zusage der Opposition, ihre Klage gegen das erst im Herbst beschlossene CDU-Gesetz zurückzuziehen. Respekt zollt Carius zudem der Opposition, dass sie für den Wahlkampf auf ein solches Mobilisierungsinstrument wie ein Volksbegehren verzichtet habe. Carius räumt dann doch noch mal ein, dass die CDU der freien Sammlung ambivalent gegenüberstehe. Weil man auch Gefahren sehe. Das Risiko eines Betätigungsfeldes von Populisten. Und "nicht nur von links". Ob das Gesetz "Ostergeschenk oder Osterei" sei, werde man sehen.
So ist auch noch keinem der CDU-Abgeordneten nach Sektempfang zumute. Zu diesem hatten die Initiatoren des Volksbegehrens draußen vor dem Landtag eingeladen. Dort liegen bereits neue Infoblätter aus. "Aktion Volksabstimmung" sind sie überschrieben. Einen Abschnitt kann man per Post an den Bundestag schicken und damit die Abgeordneten auffordern, eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene einzuführen. Die gibt es nicht. Noch, würde Beck vermutlich hervorheben, nach der irren Wendung in Thüringen.
Quelle: Südthüringer Zeitung (online) 04.04.2009
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