Bei einer Direktwahl wählen die Wahlberechtigten in unmittelbare Wahl eine Person in ein Amt oder eine Funktion.
In Deutschland gibt es nur auf kommunaler Ebene Direktwahlen. In den meisten Fällen werden Bürgermeister und Landräte direkt gewählt.
Dagegen werden der Bundespräsident, der Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten indirekt gewählt. Ihre Wahl erfolgt durch das jeweilige Parlament bzw. die Bundesversammlung.
Die einzige Aufgabe des Verfassungsorgans Bundesversammlung ist die Wahl des Bundespräsidenten (Artikel 54 GG).
Die Bundesversammlung besteht aus der gleichen Anzahl von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und von Vertreter, die die Parlamente der Bundesländer wählen.
Die Bundesversammlung ist die größte parlamentarische Versammlung Deutschlands.



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