Die repräsentative Demokratie ist grundsätzlich ein gutes Demokratie-System. Es hat als alleiniges System jedoch nur solange eine Rechtfertigung, solange sich die Menschen des Landes durch ihre Volksvertreter auch tatsächlich vertreten fühlen. In den vergangenen 60 Jahren hat sich jedoch in Deutschland faktisch eine Parteiendemokratie entwickelt, in der sich politische Entscheidungen nicht mehr direkt am Willen der Menschen orientieren. Die Parteien und ihre Funktionäre bestimmen die politische "Marschrichtung". Die von ihnen aufgestellten Kandidaten und späteren Abgeordneten orientieren sich in der Mehrzahl an ihrer Partei, und nicht am Wahlvolk.
Was sagt das Grundgesetz dazu?
| Artikel 20 (2): | "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." |
| Artikel 21 (1) 1: | "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." |
| Artikel 38 (1) 1-2: | "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen." |
| Doch die Realitität sieht anders aus. Viele Bürger fühlen sich nur noch als ein Teil einer Zuschauer-Demokratie, wo sie alle 4 oder 5 Jahre "der Ordnung halber" zur Wahl gebeten werden. Faktisch wirken die Parteien nur begrenzt an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Die Parteien fühlen sich als "die politische Willensbildung". Sie vertreten formal das ganze Volk. Tatsächlich vertreten sie in der Mehrzahl ihre Parteien und deren Willen. Sie binden sich selbst an die Aufträge und Weisungen ihrer Parteien. Manche lassen sich auch von persönlichen Motiven oder Lobbyisten "leiten". Und das im Grundgesetz verbriefte Recht auf Abstimmungen wird den Menschen auf Bundesebene seit 60 Jahren erfolgreich verweigert. Das führt dazu, dass oft Entscheidungen getroffen werden, die offensichtlich nicht dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen. Aus diesem Grund setze ich mich dafür ein, dass die repräsentative Demokratie auf allen Ebenen - aber insbesondere im Bund - um Elemente der direkten Demokratie ergänzt wird und das Volk über Volksentscheide auf Bundesebene mit entscheiden kann. Die Wählergemeinschaft FÜR VOLKSENTSCHEIDE steht für dieses Recht ein. |



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