Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Petition
E-Mail Drucken PDF

Die Bezeichnung Petition stammt vom lateinischen Wort "petitio" (Angriff, Ersuchen) ab. Es bezeichnet eine Bitte oder Beschwerde an eine zuständige Institution (Behörde, Parlament). Derjenige, der eine Petition vorbringt, wird als Petent bezeichnet.
Petitionen sind in Demokratien ein allgemein anerkanntes Grundrecht. Parlamente haben hierfür sogenannte Petitionsausschüsse, die Petitionen prüfen und beantworten.

Das Petitionsrecht bestimmt, dass jeder ohne die Befürchtung von Benachteiligungen eine Eingabe an alle Stellen und Parlamente richten kann.

In Deutschland ist das Petitionsrecht ein Grundrecht. (Artikel 17 GG). Auch die Verfassungen der Bundesländer verbürgen das Petitionsrecht. Einen Anspruch auf eine Begründung der Entscheidung gibt das Petitionsrecht nicht her.

Seit dem 1. September 2005 kann man beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auch online Petitionen einreichen oder andere Petitionen unterstützen (öffentliche Petition).

Dagegen ist eine Eingabe auf vorzeitige Haftentlassung beim Bundespräsidenten keine Petition, sondern ein Gnadengesuch.

Europäische Union
Laut Artikel 194 des EG-Vertrags (in der Fassung vom 01.11.1993, Vertrag von Maastricht) haben juristische und natürliche Personen mit Sitz / Wohnsitz in der EU das Recht Petitionen an das Europäische Parlament zu richten. Der Petent muss jedoch direkt betroffen sein und der Petitionsgegenstand muss in den Kompetenzbereich der EU fallen.

Petitionen können schriftlich oder online auf der Website des Europäischen Parlaments bzw. per E-Mail eingereicht werden.