Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

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Mit einer elektronischen Petition (E-Petition) kann jeder sein Anliegen im Internet über Online-Formular an einen Pettionsausschuss schicken. Bei bestimmten Institutionen ist dies auch per E-Mail möglich.

Bei der E-Petition unterscheidet man die Einzel-Petition und die öffentliche Petition.

Einzel-Petition
Sie wir anonym behandelt. Die Daten werden verschlüsselt dem Ausschuss übermittelt und sind damit für dritte nicht einsehbar.

Öffentliche Petition
Einer öffentlichen Petition wird mit Begründung im Internet unter Nennung des Pedenten (Einreicher) eingestellt. Andere Bürger können diese Petition durch eine Mitzeichnung unterstüzen. Je nach Institution kann in einem Forum über die Petition diskutiert werden.

Öffentliche Petitionen beim Deutschen Bundestag
Die Petition wird für 6 Wochen online gestellt. In dieser Zeit können andere Bürger die die Petition unterstützen (mitzeichnen). Je mehr Unterstützer eine öffentliche Petition hat, um so größer die Gewichtung der Petition.
Bekommt eine Petition in den ersten 3 Wochen 50.000 oder mehr Unterstützer, wird der Pedent oder die Pedenten in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses angehört. Der Ausschuss kann mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf die Anhörung verzichten."

Mit der fächendeckendne Verbreitung des Internets hat sich die öffentliche E-Petition etabliert. Sie ist ein unkompliziertes und günstiges Instrument, mit dem politischen Anliegen Ausdruck verliehen werden kann.

Bisherige "Spitzenreiter" der öffentlichen Online-Petitionen beim Deutschen Bundestag

2006, Herbst  45.127 Unterstützer  Petition gegen die Einführung von Wahlmaschinen
2007, Frühjahr  60.064 Unterstützer  Petition für ein Gesetz zur Beseitigung von "Praktikums-/Volontärs-Arbeitskräften"
2008, Sommer  128.193 Unterstützer  Petition zur Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin
2009, Frühjahr  52.976 Unterstützer  Petition für die Einführung eines Bedingungsloses Grundeinkommen