Ein Instrument der Bürgerbeteiligung ist die Volkspetition. Sie ist eine Art unverbindlicher Anregung. Als Antragsrecht der Bürger können sie mit der Volkspetition ein Thema auf die Tagesordnung einer Behöre oder eines Parlaments setzen und eine Diskussion über das Thema herbeiführen. In der Sache entscheidet dann jedoch ein gewähltes politisches Gremium. Volkspetitionen sind unverbindliche Verfahren der Bürgerbeteiligung.
Volkspetitionen existieren mit unterschiedlichen Bezeichnungen in 7 Bundesländern.
| Bürgerantrag | ||||||||||||
| Artikel 87, 123 Bürgerantragsgesetz | Artikel 68 ThürBVVG | |||||||||||
| Volkspetition | ||||||||||||
| Volksinitiative | ||||||||||||
| Artikel 61 Abstimmungsgesetz | Artikel 47 NVAbstG | Artikel 67a VIVBVEG | Artikel 80 VAbstG |














