Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

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Ein Instrument der Bürgerbeteiligung ist die Volkspetition. Sie ist eine Art unverbindlicher Anregung. Als Antragsrecht der Bürger können sie mit der Volkspetition ein Thema auf die Tagesordnung einer Behöre oder eines Parlaments setzen und eine Diskussion über das Thema herbeiführen. In der Sache entscheidet dann jedoch ein gewähltes politisches Gremium. Volkspetitionen sind unverbindliche Verfahren der Bürgerbeteiligung.

Volkspetitionen existieren mit unterschiedlichen Bezeichnungen in 7 Bundesländern.

Bürgerantrag  Freie Hansestadt Bremen  Freistaat Thüringen      
  Artikel 87, 123
Bürgerantragsgesetz
  Artikel 68
ThürBVVG
      
             
Volkspetition  Freie und Hansestadt Hamburg         
  

Artikel 29
Volkspetitionsgesetz

         
             
Volksinitiative  Land Berlin  Land Niedersachsen  Land Nordrhein-Westfalen  Land Sachsen-Anhalt
  Artikel 61
Abstimmungsgesetz
  Artikel 47
NVAbstG
  Artikel 67a
VIVBVEG
  Artikel 80
VAbstG