Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

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Das Wort Referendum ist aus der lateinischen Redewendung referre ad populum - dem Volk zur Beschlussfassung vorlegen - entstanden. Ein Referendum ist ein Volksentscheid, bei dem das Volk nachträglich über einen Parlamentsbeschluss entscheidet und diesen entweder annimmt oder ablehnt. Die gängigsten Formen des Referendums sind das fakultative und das obligatorische Referendum.

Fakultatives
Referendum

Das Referendum findet nur statt, wenn es beantragt wird. Wer es beantragen kann und welche Fristen einzuhalten sind, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. Der Beschluss des Parlaments tritt in der Regel nicht vor Ablauf der jeweiligen Frist bzw. nicht vor Zustimmung durch das Referendum in Kraft.

Obligatorisches
Referendum

Das Referendum muss durchgeführt werden. Der Beschluss des Parlaments tritt erst in Kraft, wenn das Referendum durchgeführt wurde und das Volk dem Beschluss zugestimmt hat.

Abrogatives
Referendum

Dies ist eine eher seltene Form des Referendums. Mit dieser Art des Referendums können geltende Gesetze teilweise oder ganz aufgehoben werden.

In der Schweiz gehört das Referendum zu den zentralen politischen Rechten des Volkes. Deshalb wird das politische System der Schweiz auch als halbdirekte Demokratie bezeichnet, da dort regelmäßig Referenden durchgeführt werden.

In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gehört das Referendum in mehr als der Hälfte der Bundesstaaten zu den wichtigen politischen Rechten des Volkes.

In Frankreich und Russland werden die Referenden durch den Staatspräsident durchgeführt.

In Deutschland muss beim Zusammenschluss von Bundesländern ein Referendum durchgeführt werden (Artikel 29, Abs. 2 GG), jedoch nicht beim Beitritt neuer Länder (Artikel 23 GG in der bis 29.09.1990 geltenden Fassung).

In Bayern und Hessen können Verfassungsänderungen nur durch ein Referendum in Kraft gesetzt werden.