Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

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Start Unsere Vorschläge ... ... zur EU-Verfassung
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Kann eine Europäische Verfassung ohne Volksabstimmung (Referendum) in Kraft treten?

Wir meinen, eine Europäische Verfassung muss von der Mehrheit der Unions-Bürger getragen werden, nur dann kann sie als "Verfassung" gelten. Deshalb fordern wir eine EU-weite Abstimmung. Ein solches Verfahren wäre auch für wichtige EU-Verträge sinnvoll.

Jedes andere "in Kraft setzen" führt demokratisch schnell in eine Sackgasse – das erleben wir gerade! Deshalb fordern wir eine Europäische Verfassung, die alle bisherigen Verträge grundlegend zusammenfasst und über die dann alle Unions-Bürger per Volksabstimmung entscheiden dürfen.

Wie könnte ein faires Referendum-Verfahren aussehen?
Das bestehende Einstimmigkeitsprinzip für EU-Vertragsänderungen bringt bekanntlich die Konsequenz mit sich, dass nur ein einziges "negatives" Votum in einem Lande (per Referendum oder Parlamentsentscheid) den gesamten Prozess zum Stillstand bringt. Theoretisch können so 500.000 Bürger Luxemburgs die 450 Mio. Unionsbürger "ausbremsen", also eine winzige Minderheit von ca. 0,1 %. Das ist nicht fair, aber rechtsverbindliche Grundlage. Je mehr Länder es werden, desto wahrscheinlicher ist ein "negatives" Ergebnis.

Der europäische Einigungsgedanke wird so schweren Schaden an der Basis – also in den Köpfen der Bürger – nehmen. Wie kann man dem entgegenwirken und für ein faires Verfassungsreferendum sorgen?

Die Lösung des Problems kann nur in einem gleichzeitigen Referendum (auf nationaler Rechtsbasis) in allen Mitgliedstaaten liegen. Solche koordinierten EU-weiten Referenden in der ganzen EU ermöglichen es auch, die Blockadeprobleme durch nationale Interessen zu lösen. Dazu schlagen wir folgendes zweistufiges Verfahren vor.

Stufe 1
Alle Unionsbürger sollen in allen Mitgliedstaaten am gleichen Tag in nationalen Referenden abstimmen können. Über den Vertrag von Lissabon könnte z.B. am Tag der Wahl des Europäischen Parlaments ("Europawahl") abgestimmt werden. Der Vertrag gilt dann – und nur dann – als angenommen, wenn die Mehrheit der Bürger und die Mehrheit der Staaten ihn angenommen haben. Kommt die notwendige Mehrheit nicht zustande, ist er neu zu beraten.

Stufe 2
Sollten nach einer EU-weit zustande gekommenen Mehrheit der Bürger und der Staaten einige Länder negativ votiert haben, dann sollte in diesen Ländern ein zweites Referendum abgehalten werden. Gegenstand dieser zweiten Abstimmung wäre nochmals der Vertrag, diesmal aber automatisch verbunden mit einer Abstimmung über die weitere Mitgliedschaft in der Europpäischen Union oder den Austritt.

Die Vorteile des Verfahrens

  • Durch die zwei Stufen entfiele das blockierende und unfaire Einstimmigkeitsprinzip bei Wahrung der vollen Selbstbestimmung. Die europäische Einigung würde so auch als europäisches Projekt wahrgenommen.
     
  • Das zweistufige Verfahren berücksichtigt aufgrund seiner Kriterien SOWOHL die nationalstaatliche ALS AUCH die europäische Dimension und spielt sie nicht gegeneinander aus.

Subjekt der Legitimation und Träger der verfassungsgebenden Gewalt wären sowohl die europäischen Unionsbürger als auch die nationalen Staatsbürger. Dies wäre der wahrhaftige Ausdruck des Artikel 1 des ursprünglichen Verfassungsentwurfs, in dem sowohl die europäischen Bürgerinnen und Bürger als auch die nationalen Mitgliedstaaten als Legitimationsquelle genannt wurden.

Welcher erster Schritt folgt daraus?
Die Bürger und die Regierungen der EU müssen überzeugt werden, durch die EU-weite Koordinierung solcher Abstimmungen zunächst ein europäisches Bewusstsein zu schaffen. Danach gilt es, in allen EU-Mitgliedstaaten die dafür notwendigen nationalen rechtlichen Grundlagen zu setzen, um solche europaweite Referenden durchzuführen.