Volksinitiative (Antrag auf Volksbegehren)
Auf Bundesebene steht es nur Abgeordneten zu, ausgearbeitete Gesetzesvorschläge zur Beratung einzubringen. Andere Staaten sowie die Landes- und Kommunalebene kennen dagegen vielfältige Mitwirkungsrechte der Bürger. Warum dürfen Bürger in Deutschland Gesetzentwürfe nicht gemeinsam ausarbeiten und in den Bundestag einbringen, sofern sie ausreichend Unterstützung finden? Schließlich kann sich für den Bundestag auch jeder Bürger als Einzelbewerber bewerben, falls 200 Wahlberechtigte das unterstützen. Nutzen wir doch das vorhandene Wissen und den Ideenreichtum vieler Bürger und bringen Leben in die erstarrten Strukturen! Was vor Jahren richtig schien, ist heute nicht mehr zeitgemäß - das Demokratieverständnis hat sich weiter entwickelt!
Wie könnte ein praktikables Verfahren gestaltet sein?
Volksinitiativen werden immer von Volksinitiativ-Gruppen getragen, die nach demokratischen Regeln legitimierte Ansprechpartner haben müssen. Neben Parteien und Wählervereinigungen können sich engagierte Bürger auch zu eigenen Volksinitiativ-Gruppen zusammenschließen. Damit kann bei allen Fragen (Satzung, Rechnungslegung usw.) auf bereits vorhandene Vorgaben zurückgegriffen werden. Eine Volksinitiative ist ein von einer Volksinitiativ-Gruppe demokratisch beschlossener und begründeter Gesetzentwurf mit Finanzierungsvorschlag. Sie ist bei einer Registrierungsstelle des Bundestags einzureichen und von dieser zu prüfen. Mängel können jederzeit nachgebessert werden; Streitfälle entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Die Unterstützungsfrist für eingereichte Volksinitiativen beginnt unmittelbar nach deren Zulassung. Erklären die Träger der Volksinitiative gegenüber der Registrierungsstelle ihre Initiative für erledigt, ist das Verfahren damit beendet.
Zulassungsgebühr
Um Missbräuche zu vermeiden, scheint eine Bearbeitungsgebühr (z.B. 1.000 €) ratsam, die bei Antragstellung zu entrichten ist und der Volksinitiativ-Gruppe im Erfolgsfall erstattet wird.
Zahl der Unterstützer
Meist wird hier eine feste Zahl von Unterstützern gefordert. Das Wahlverhalten der Bürger und die langfristige demographische Entwicklung bleiben dabei jedoch unberücksichtigt. Die Hürde der Parteienfinanzierung (0,5% der abgegebenen gültigen Stimmen bei der letzten Bundestagswahl - 2005: 235.971 Wahlberechtigte) berücksichtigt beides und scheint uns daher besser geeignet.
Sammlung von Unterstützer-Unterschriften
Bei Wahlen müssen Kandidaten und Listen ausreichende Unterstützung nachweisen; dieses bewährte Verfahren sollte analog angewandt werden. Es gewährleistet einerseits die freie Sammlung durch die Initiatoren, garantiert aber auch eine genaue Kontrolle durch staatliche Stellen.
Frist und Finanzierung
Organisatorisch ist es erforderlich, das Verfahren in einer bestimmten Frist abzuwickeln. Zwölf Monate ab Zulassung sollten ausreichend sein, um der Bevölkerung das Vorhaben gezielt zu vermitteln und die notwendigen Unterstützungs-Unterschriften zu sammeln. Gleichzeitig sollten Volksinitiativ-Gruppen in Zukunft ähnlich wie Wählervereinigungen in den Genuss einer steuerlichen Grundförderung kommen; die restliche Finanzierung muss durch Spenden und Beiträge erfolgen.
Erfolg der Initiative
Eine erfolgreiche Volksinitiative gilt als wirksam eingebrachter Gesetzentwurf, den die Initiatoren im normalen Gesetzgebungs-Verfahren zu begleiten haben. Will der Bundestag einen solchen Entwurf ablehnen oder ohne Zustimmung der Initiatoren verändern, muss er dies detailliert und zeitgleich begründen und durch eine endgültige Abstimmung im Bundestag bestätigen.














