Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Unsere Vorschläge ... ... Zusammenfassung
E-Mail Drucken PDF

Zusammenfassung zu unseren Vorschlägen

Bürgernahe Demokratie stabilisiert!
Die Bürger können so einzelne Entscheidungen beeinflussen, ohne gleich die gesamte Regierung auswechseln zu müssen. Bayern hat eine verfassungsrechtlich stark ausgeprägte und fest verankerte Direkte Demokratie. Schon seit Jahrzehnten regiert dort die gleiche Partei. Das liegt vermutlich daran, dass die Politiker dort gezwungen sind, Kontakt mit den Bürgern zu suchen und deren Einwände ernst zu nehmen, denn schließlich schadet jedes Volksbegehren ihrem Ansehen. Bürgernahe Demokratie führt so bereits im Vorfeld zu mehr Kommunikation und praxisgerechten politischen Entscheidungen.

Wie profitieren wir Bürger davon?
Bessere Mitwirkungsrechte motivieren die Bevölkerung und so entwickeln sich zwangsläufig bürgerfreundlichere Regeln. Die breite Gesellschaft ist zufriedener, denn sie steuert sich selbst. Nach Wahlen fühlt sich der Bürger nicht mehr hilflos dem Wirken von Parteien und Abgeordneten ausgeliefert; so stärkt man Selbstvertrauen und staatsbürgerliche Initiative.

Können wir Staat und Gesellschaft überhaupt modernisieren?
Bei aller Wertschätzung, unser Grundgesetz war und ist nur eine Übergangslösung! Sollen künftige Generationen und Neubürger ewig auf ein Provisorium vereidigt werden? Schafft es das Deutsche Volk selbst nach 60 Jahren und erfolgter Wiedervereinigung nicht, sich eine eigene Verfassung zu geben? Artikel 146 Grundgesetz gibt uns das Recht auf eine modernere Verfassung. Es ist überfällig, mündigen Bürgern endlich den Einfluss zuzugestehen, der heutigen Möglichkeiten und Bedürfnissen entspricht!

Bürgernahe Demokratie ist tragender Grundpfeiler moderner Verfassungen.
Repräsentative Demokratie bleibt unverzichtbar; sie kann und muss aber durch Instrumente der unmittelbaren Demokratie sinnvoll ergänzt werden - jeder andere Ansatz ist auf absehbare Zeit unrealistisch.

Warum garantiert Direkte Demokratie mehr Bürgernähe?
Der natürliche Machtanspruch von Eliten ist nur durch einen demokratisch organisierten Einfluss der gesamten Bevölkerung auf staatliche Rahmenbedingungen zu begrenzen. Schmerzlich vermissen wir auf Bundesebene, was wir aus Kommunen und Bundesländern kennen. In Artikel 20 Grundgesetz steht zwar: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt", doch detaillierte Ausführungen gibt es nur für den Fall einer Neugliederung des Bundesgebietes. Seit Jahrzehnten setzt die Schweiz erfolgreich auf unmittelbare Demokratie; sie ist dort fester Bestandteil des demokratischen Alltags und die Schweizer leben in stabilen politischen Verhältnissen. Trotzdem oder gerade deshalb? Wann finden wir endlich den Mut, echte Demokratie zu wagen?

Wieso fehlt diese Regelung im Grundgesetz?
Waren die "Mütter und Väter des Grundgesetzes" keine Demokraten? Die Entstehungszeit des Grundgesetzes gibt uns die Antwort: Sie hatten wohl Sorge, das Volk könnte weitergehende Mitbestimmungsrechte missbrauchen. Die Siegermächte hätten vermutlich mehr zugelassen, doch die "Architekten der Bundesrepublik Deutschland" haben direkte Mitbestimmung nur vage angedeutet. Die gewählte Formulierung in Artikel 20 Grundgesetz schließt Abstimmungen zwar nicht grundsätzlich aus, doch den Parteien fehlt der Mut, bürgernahe unmittelbare Demokratie zu verwirklichen – warum wohl?

Wann werden bundesweite Volksentscheide Realität?
Die Parteien lassen uns hier sträflich im Stich. Doch wer beschneidet gerne seine eigene Macht? Für mehr Mitwirkungsrechte müssen wir Bürger schon selbst sorgen! Dazu brauchen wir gute Modelle, den politischen Willen und die nötige Geduld, diese beständig einzufordern und schrittweise umzusetzen!