Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Volksgesetzgebung
E-Mail Drucken PDF

Volksgesetzgebung

Durch Volksgesetzgebung kann das Volk in einer direkten Demokratie Gesetze erlassen, ändern oder abschaffen. Volksgesetzgebung erfolgt über ein Volksgesetzgebungsverfahren, welches die Durchführung regelt. Seit 1998 gibt es in allen 16 deutschen Bundesländern Volksgesetzgebung. Die Volksgesetzgebungsverfahren auf Länderebene bestehen aus drei Stufen, die nacheinander durchlaufen werden.

                     3. Volksentscheid
          2. Volksbegehren
1. Volksinitiative

Auch auf kommunaler Ebene (Bezirke, Gemeinden, Landkreise, Städte) gibt es häufig ebenfalls Volksgesetzgebungsverfahren. Diese bestehen im Allgemeinen aus zwei Stufen. Sie werden jedoch anders genannt.

             2. Bürgerentscheid
1. Bürgerbegehren

Die Dauer dieser Volksgesetzgebungsverfahren hängt von den gesetzlich geregelten Fristen und Hürden in den jeweiligen Bundesländer und Kommunen ab. Ad-hoc-Verfahren sind nicht möglich, und auch nicht sinnvoll. Ebenso wenig wie langjährige Verfahren. Moderne Volksgesetzgebungsverfahren sind straffe Verfahren, die aber genug Zeit für die demokratische Meinungsbildung der Bürger lassen.

Volksgesetzgebung ist das Element der direkten Demokratie, bei dem das Volk am unmittelbarsten politisch gestalten kann.
Auf Bundesebene gibt es in Deutschland kein Volksgesetzgebungsverfahren. Es besteht nur die repräsentative Demokratie.

Die Gründen und die SPD brachten 2002 einen Gesetzentwurf zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene in den Bundestag ein, der auch eine absolute Mehrheit erhielt. Dennoch scheiterte er, weil die erforderliche 2/3-Mehrheit für die Änderung des Grundgesetzes nicht erreicht wurde. Auch die Forderung nach einer Volksabstimmung über den Europäischen Verfassungsvertrag (Vertrag von Lissabon) wurde vom Bundestag abgelehnt.

Meinungsumfragen zufolge befürworten 70-80% der Deutschen die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene.