Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

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Bürgerbegehren

Das Bürgerbegehren ist die 1. Stufe des direkt-demokratischen Instruments auf kommunaler Ebene.

In wichtigen Angelegenheiten können Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen. Dieser Antrag, der von einem bestimmten Anteil von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss, wird Bürgerbegehren genannt.
Zunächst gab es diese Möglichkeit nur in Baden-Württemberg (seit 1956). In der Folge der Barschel-Affäre und im Zuge des deutschen Einigungsprozesses wurden jedoch bis 1998 in allen Bundesländern (zuletzt 2005 in Berlin) Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die kommunalen Verfassungen aufgenommen.

Die Bedingungen für die Initiierung eines Bürgerbegehrens sind in den Bundesländern unterschiedlich. Während etwa in München nur 3% der Wahlberechtigten unterschreiben müssen, um eine Abstimmung herbeizuführen (in einigen Hamburger Bezirken sogar nur 2%), beträgt der Anteil in Dresden 5%, und in Thüringen bis zu 17%.
In den meisten Bundesländern existieren darüber hinaus Themenvorbehalte, die wichtige kommunalpolitische Themen (z.B. Bebauungsplanung, öffentliche Finanzen) von Bürgerbegehren ausschließen.
Neben diesen sogenannten "Negativkatalogen" existieren in einigen Bundesländern zusätzliche "Positivkataloge". Diese schränken mögliche Bürgerbegehren auf die, in diesen definierte Gebiete ein.
Weitere Erschwernisse existieren u.a. in der formalen Vorschrift, einen Finanzierungsvorschlag für die verlangte Maßnahme zu erstellen. Diese Regel wird von den Verwaltungsgerichten zunehmend enger ausgelegt, so dass mittlerweile für Bürgerbegehren meist wesentlich höhere Anforderungen gelten als für Anträge aus dem Kommunalparlament.

Während die kommunalen Spitzenverbände (z.B. der Deutsche Städtetag) den neuen direktdemokratischen Möglichkeiten skeptisch gegenüber stehen und eine enge Auslegung der Regelungen befürworten, fordern Bürgerrechtsorganisationen (z.B. Mehr Demokratie) eine Senkung der Hürden, um Diskussionen in allen demokratischen Fragen zu ermöglichen.