Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

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Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid ist die 2. Stufe des direkt-demokratischen Instruments auf kommunaler Ebene.

Mit ihnen können die Bürger auf kommunaler Ebene (Bezirk, Gemeinde, Landkreis) über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Der Bürgerentscheid steht einem Bezirks-, Gemeinde- bzw. Kreistagsbeschluss gleich.

In den Städten und Gemeinden sowie in den Kreisen der meisten deutschen Bundesländer kann in wichtigen Angelegenheiten ein Bürgerentscheid stattfinden. Dieser kann entweder von "unten" über ein Bürgerbegehren eingeleitet werden oder von "oben" als Ratsbegehren, durch eine qualifizierte Ratsmehrheit (meist 2/3-Mehrheit). Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren kann das zuständige Gremium (z.B. Gemeinderat) dem Begehren zustimmen, dann kommt es nicht zum Bürgerentscheid.

In der Abstimmung entscheidet meist nicht allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Mehrheitsprinzip), sondern die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss auch zugleich eine Mindestanteil der Abstimmungsberechtigten darstellen (Zustimmungsquorum).

Argumentiert wird damit, dass ein Mindeststandards demokratischer Repräsentanz gewahrt werden soll.

Als Gegenargument wird berechtigter Weise angeführt, dass es bei Wahlen kein Quorum gibt.

Unlängst wurde in Kiel mit einer Wahlbeteiligung von 36,5% der neue Oberbürgermeister gewählt.

Aber auch in Parlamenten ist bei Abstimmungen kein Quorum an anwesenden Abgeordneten zu erfüllen.