Ronald Saß - FÜR VOLKSENTSCHEIDE

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Argumente für und gegen Volksgesetzgebung

Pro Argumente Kontra Gegenargumente
       
Blankoscheck Wahl reicht nicht Vom Volks geht alle Staatsgewalt aus, aber nur einmal alle 4 Jahre. Da geben wir unsere Stimme und unsere Souveränität ab. Mit Volksentscheiden kann das Volks seine Stimme(n) viel differenzierter zum Ausdruck bringen. Eine Bürgerin wählt z.B. die CDU. Aber beim Volksentscheid kann sie gegen die Atomkraft stimmen - anders als die von ihr bevorzugte Partei. Das Volk ist inkompetent / Themen sind zu komplex Altes Argument gegen jede Form der Demokratie. Die Geschichte zeigt jedoch, dass das Volk zu politischen Entscheidungen fähig sind.
Vor Volksentscheiden finden intensive Diskussionen statt. Jeder kann sich eine Meinung zu bilden, besser als bei Wahlen. Ein Volksentscheid, ein Thema. Eine Wahl, viele Themen. Wer zum Wählen kompetent ist, ist dies auch bei bei einem Volksentscheid.
Abgeordneten sind auch nur bedingt kompetent. Sie unterwerfen sich meist dem Fraktionszwang. Das Volk kennt keinen.
Zu Volksentscheiden muss jeder Abstimmende ein Abstimmheft mit Pro- und Kontra-Argumenten erhalten.
       
Bevölkerung ist besser informiert Die direkte Demokratie ist eine riesige Bildungsveranstaltung. Die Dänen und die Iren wissen viel besser über Europa Bescheid als die Deutschen - weil sie darüber abgestimmt haben. Vor Volksabstimmungen kommt es zu einer breiten, oft zugespitzten, aber doch auch aufklärend wirkenden Diskussion.   Viele Politiker behaupten, die Bundespolitik sei zu schwierig für die Wähler. Das ist ein Vorurteil. Nehmen wir das vielschichtige Thema Rente.
Der SPIEGEL nennt die Schweiz "das Land mit dem besten Rentensystem" (Heft 7/2001).
Was das Magazin nicht schreibt: Das Schweizer Rentenmodell ist das Ergebnis zahlreicher Volksabstimmungen. Die direkte Demokratie war ein Motor für die moderne Altersvorsorge.
Die Schweiz hat heute halb so hohe Beiträge und stabilere Renten als Deutschland. Das Volk hat diese Zukunftsfrage gut gemeistert.
       
Motor für neue Ideen und Reformen Volksbegehren machen Druck für notwendige Reformen. Zum Beispiel in Bayern. 1991 streiten Bürgerinitiativen für eine umweltfreundliche Müllpolitik. Die CSU blockt ab. Erst ein Volksbegehren mit fast 1 Million Unterschriften führt zum Umdenken. Ergebnis: Bayern wird Vorreiter für eine moderne Abfallwirtschaft.
Gute Ideen prallen oft an Parteien und Parlamenten ab. Die Folge: Reformstau und hohe Kosten. Durch Volksabstimmungen können Bürgerinnen und Bürger die Politik selbst voranbringen. Mit der direkten Demokratie kann die Kompetenz vieler Bürgerinnen und Bürger zum Wohle der Gesellschaft genutzt werden. Allein in der Bundesrepublik gibt es ca. 70.000 Bürgerinitiativen, die ein riesiges Reservoir an Wissen und neuen Ideen bergen. Doch trotz ihres Einfallsreichtums und ihrer Kompetenz kommen sie oft nicht zum Zuge, weil nur die Amts- und Mandatsträger verbindliche politische Entscheidungsrechte besitzen.
 Das Volk ist zu dumm Wer zu dumm für Volksentscheid ist, muss auch zu dumm zum Wählen sein. Aber jeder von uns darf wählen, egal welchen IQ er besitzt.
Das Phänomen der "Kollektiven Intelligenz" spricht dagegen.
Francis Galton besuchte 1906 eine Nutztiermesse in West-England. Dort fand ein Ochsen-Gewicht-Schätz-Wettbewerb statt. Jeder konnte eine Schätzung abgeben. Insgesamt 787 Personen - Unbedarfte und Experten - gaben einen Tipp ab.
Galton entschloss sich zu einem Experiment, um die "Dummheit der Masse" zu beweisen. Er wertete die Schätzungen statistisch aus. Der Mittelwert aller Schätzungen (1.197 Pfund) wich nur um 0,8% vom tatsächlichen Gewicht des Ochsen (1.207 Pfund) ab. Galtons Versuch, die "Dummheit der Masse" zu beweisen, war gescheitert. Er nannte seine Erkenntnis "Vox populi" (lat. "Stimme des Volkes"), in Anlehnung an das klassische Sprichwort "Vox populi, vox Dei" ("Volkes Stimme (ist) Gottes Stimme").
       
Keine Politik gegen den Bürgerwillen Volksabstimmungen decken Widersprüche zwischen Politikern und Wählern auf. Wie in der Schweiz. Immer wieder entscheiden die Bürgerinnen und Bürger anders als zuvor das Parlament. Die Folge: Schweizer Politiker achten genau darauf, was das Volk will. Und sie geben sich viel Mühe, die Menschen von ihrer Politik zu überzeugen. Denn sie wissen: Wenn sie den Wählerwillen missachten, kommt der Volksentscheid. Wer gefragt wird, wendet sich nicht ab Viele sagen: "Die da oben machen doch, was sie wollen." Die Menschen können kaum Einfluss auf die Politik nehmen. Die Folge: Resignation, sinkende Wahlbeteiligung. Dabei wollen 80 Prozent der Deutschen die Volksabstimmung.
Die Unterstützung geht quer durch die Anhängerschaft aller Parteien. Denn der Volksentscheid kennt keine politische Farbe. Er ist ein Instrument, das Menschen ermutigt, sich zu engagieren. Die Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich wieder mit der Politik, wenn sie etwas bewegen können.
 Das Volks ist leicht manipulierbar Manipulation ist kein spezielles Problem des Volksentscheids. Manipulation ist ein Problem gesamten Demokratie. Lobbygruppen (z.B. Automobilindustrie) beeinflussen täglich Abgeordnete in Parlamenten. Studien aus den USA zeigen, dass der Einfluss von Lobbygruppen bei Volksentscheiden begrenzt ist. Große Verbände sind gegen die direkte Demokratie, weil sie wissen, dass sie ihre Interessen im Parlament besser durchsetzen können.
Die intensive öffentliche Diskussion vor Volksentscheiden und ein ausgewogenes Abstimmheft tragen zu einer sachlichen Abstimmung bei. Anders als in den USA sind in Deutschland politische Werbespots in Radio und TV verboten. Ein wichtiges Manipulationsmittel entfällt.
Wer eine Volksentscheidsauseinandersetzung in der Schweiz erlebt hat, weiß, dass Volksentscheide zu einer Versachlichung der öffentlichen Diskussion führen. Die Medien berichten erstaunlich ausgewogen.
       
Für verantwortungsvolle Politik Die Weichen für die kommenden Generationen werden heute gestellt. Renten, Atomenergie, Klimaschutz, Gesundheitsvorsorge, Gentechnik und Europa werden auch unsere Kinder und Enkel beschäftigen. Weitreichende und häufig nicht mehr rückgängig zu machende Entscheidungen brauchen eine breite Basis. Weil niemand ihre Folgen genau vorhersagen kann. Keine Regierung und kein Parlament kann hierfür allein die Verantwortung übernehmen. Es bedarf eindeutiger Entscheidungen des Souveräns, der Bürgerinnen und Bürger.  Volksentscheide gefährden Minderheiten Es gibt Beispiele aus der Schweiz und den USA, in denen Minderheiten, z.B. Ausländer, durch Volksentscheide diskriminiert wurden. Aber: das Volk gebärdet sich nicht minderheitenfeindlicher als die Parlamente. Auch Politiker verletzen oft Rechte kleiner, schwacher Gruppen. Schutzmechanismus: Volksbegehren sind nicht zulässig, wenn sie gegen Grundrechte verstoßen. Im Zweifel prüft das Bundesverfassungsgericht.
Das Herzstück der Demokratie ist die Diskussion. Verschweigen, leugnen oder beschönigen wird Probleme nicht lösen. Wenn sich diskriminierende Initiativen herausbilden, dann ist es die Aufgabe der Gegner, diesen Kräften offensiv entgegenzutreten und dafür zu sorgen, dass die Mehrheit auf ihrer Seite steht.
Der Volksentscheid verursacht die Konflikte nicht, sondern es deckt sie auf.
       
Mehr Demokratie, weniger Selbstbedienung Die Parteien haben sich breit gemacht in unserem Staat. Durch Volksabstimmungen können wir Bürgerinnen und Bürger die politischen Spielregeln neu gestalten wie in den USA. Dort verkürzte das Volk in 22 Bundesstaaten die Amtszeiten von Abgeordneten und Senatoren. Die Wähler setzen Höchstgrenzen für Parteispenden und sorgen für ein faires Wahlrecht. Minderheiten zwingen der Mehrheit ihren Willen auf Es wird behauptet, dass nur Betroffene an Abstimmungen teilnehmen. Die "schweigende Mehrheit" muss Entscheidungen der "Minderheit" hinnehmen. Jeder Stimmberechtigte kann am Volksentscheid teilnehmen. Wer sich der Stimme enthält, tut dies aus freier Entscheidung. In der Schweiz liegt die Beteiligung an Volksabstimmungen je nach Thema bei 35 bis 75 Prozent. Auch Volksentscheide mit eher geringer Beteiligung werden akzeptiert. Für die Menschen zählt die Möglichkeit, mitzumachen.
       
Volksabstimmungen stärken den Bundestag Heute trifft die Regierung die wichtigen Entscheidungen. Der Bundestag nickt oft nur noch ab. In der Volksabstimmung spielt das Parlament eine wichtige Rolle: Es kann der Bevölkerung las Konkurrenz zu einer Initiative aus dem Volk - einen eigenen Vorschlag vorlegen. Und die Opposition kann über Volksbegehren auch zwischen den Wahlen aktiv Politik gestalten. Direkte Demokratie ist langsam und teuer Natürlich dauern Volksentscheidsverfahren länger als parlamentarische. Aber Volksentscheide haben eine größere Akzeptanz und beteiligen das Volk am politischen Geschehen. Das ist es wert.
Oft ist direkte Demokratie der Motor. Das Volk greift Probleme auf, die von Politikern "verschlafen" wurden. In Bayern wurden die Themen "ökologische Müllpolitik" und "lokale Bürgerentscheide" erst durch Volksbegehren auf die Tagesordnung gesetzt.
Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass die Bevölkerung oft sparsamer mit den Staatsmitteln umgehen als Politiker. In den USA und der Schweiz führte die Direkte Demokratie zu geringerer Staatsverschuldung, mehr Effizienz der Verwaltung und geringeren Steuern bei gleichen Leistungen. Dagegen sind die Kosten von Volksabstimmungen eher bescheiden. Die Direkte Demokratie ist eine sinnvolle Investition.
       
Menschen an Problemlösungen beteiligen Alle politischen Entscheidungen betreffen die Menschen. Insofern ist es selbstverständlich, dass den Betroffenen die Chance gegeben wird, sich an Lösung und Diskussion der Probleme zu beteiligen.
Durch Volksentscheide werden de Menschen ernst genommen und beteiligen sich stärker an der Politik. Dadurch werden die Problemlösungsfähigkeit der Menschen und ihr Verständnis für die Politik gefördert.
 Es kann doch nicht über alles abgestimmt werden
 Volksentscheide sollen das Parlament nicht ersetzen, sondern ergänzen. Nur wenn eine ausreichende Zahl von Bürgerinnen und Bürgern dies in einem Volksbegehren verlangt, entscheiden sie auch.
Volksentscheide finden meistens nur zu wichtigen Themen statt (z.B. Renten, Bildung, Steuerreform). 99 Prozent der Entscheidungen werden weiterhin vom Parlament getroffen.
       
Mehr Wettbewerb, bessere Ergebnisse  Dadurch, dass mehr Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre Ideen vorzustellen, steigen die Chancen, Probleme zu lösen. Ideen treten zueinander in Wettbewerb und können sich gegenseitig befruchten. Niemand kann sich mehr auf seiner Machtposition ausruhen. Jede vorgeschlagene Politik kann hinterfragt werden, z.B. Subventions-, Rüstungs-, Verkehrs- oder Sozialpolitik.
Es ist in der Politik wie in der Wirtschaft. Mehr Wettbewerb führt zu besseren Ergebnissen.
 Die vorhandenen Volksrechte reichen doch völlig aus Politisch engagierte Menschen wissen um den Frust, der entsteht, wenn man nur als Bittsteller an Politiker herantreten kann. Der Sachverstand der vielen Fachverbände und Initiativen verpufft ungenutzt. Die vorhandenen Volksrechte (z.B. Petitionsrecht) sind fast ausschließlich "Bittstellerrechte". Die Entscheidungen treffen allein die Politiker - auch wenn das Volk etwas anderes will.
       
Gewalt und Resignation wird der Boden entzogen Viele Menschen resignieren oder begehren gegen politische Entscheidungen auf. Fehlt ihnen die Möglichkeit eines demokratischen Protestes, kann die Resignation in Gewalt umschlagen.
Die Ereignisse rund um die Castor- Transporte haben in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sich die Bevölkerung nicht mehr nur mit beruhigenden Worten abspeisen lassen, sondern ihre Interessen berücksichtigt sehen wollen.
Sollen Probleme ausgeräumt werden, müssen sie mit allen Betroffenen diskutiert und dürfen nicht verschwiegen oder von Politikerinnen und Politikern im Alleingang "gelöst" werden.
 Probleme werden auf Ja- / Nein-Entscheidungen verkürzt Jede Entscheidung wird am Ende auf Ja oder Nein verkürzt - auch im Bundestag. Die Volksgesetzgebung soll Kompromisse zulassen. Die Initiatoren haben die Möglichkeit, nach der Volksinitiative (1. Stufe der Volksgesetzgebung) ihren Vorschlag zu verändern, so dass Ergebnisse aus der Diskussion mit dem Parlament berücksichtigt werden können.
Das Parlament hat das Recht, einen eigenen Vorschlag (Konkurrenzvorschlag) zum Volksentscheid vorzulegen. Die Bevölkerung erhält mehr Auswahlmöglichkeiten. Die Volksabstimmung wird flexibler.
       
Akzeptanz politischer Entscheidungen wird höher Eine Entscheidung der Bevölkerung wird eher akzeptiert als die einer Regierung oder eines Parlaments. Ohne Volksentscheid ist die Gefahr größer, dass politische Maßnahmen auf Unverständnis stoßen.
Mit Volksentscheid hingegen fällt es den Menschen leichter, Veränderungen zu akzeptieren, da sie Einfluss nehmen konnten.
 Die Verantwortlichkeiten werden verwischt Egal, ob eine Entscheidung vom Volk oder vom Parlament getroffen wird, die Folgen tragen immer die betroffenen Menschen. Politiker treten bestenfalls zurück oder werden abgewählt. Das Volk hat seine falschen Entscheidungen vor sich selbst zu verantworten und kann daraus lernen.
Verantwortlichkeit von Politikern ist oft nicht weit her. Denn sie treffen in einer Legislaturperiode so viele Entscheidungen, dass sie in einer Wahl alle vier Jahre gar nicht gezielt vom Volk "bestraft" oder "belohnt" werden können.
       
Demokratie muss sich weiterentwickeln Die Gesellschaft befindet sich in einem ständigen Fluss von Veränderungen. Wir leben heute anders als vor vierzig oder fünfzig Jahren. Die Menschen verfügen über mehr Bildung und nehmen gesellschaftliche Probleme stärker wahr. Daher müssen sich auch die demokratischen Formen weiterentwickeln.
Die Demokratie hat zwei Standbeine: Wahlen und Abstimmungen. Seit fast 60 Jahren hüpft unsere Demokratie auf einem Bein herum. Das muss sich ändern, damit wir sicher und gefestigt in die Zukunft gehen können.
 Das Grundgesetz schreibt eine rein repräsentative Demokratie vor Das ist falsch. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes übt das Volk die Staatsgewalt in "Wahlen und Abstimmungen" aus. Allerdings gestaltet unsere Verfassung das Abstimmungsrecht - im Gegensatz zum Wahlrecht - nicht näher aus (Ausnahme: Artikel 29, Länderneugliederung). Der Parlamentarische Rat konnte sich bei der Verabschiedung des Grundgesetzes über entsprechende Vorschläge zur direkten Demokratie nicht einigen.
Der Auftrag aus Artikel 20 ist bis heute unerfüllt. Nach fast 60 Jahren Demokratie ist die Zeit reif, das Grundgesetz durch das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheid zu ergänzen.